VERTRAG
I. VERTRAGSPARTEIEN
I.
Besteller/Bauherr:
__________________________________________________
II.
Unternehmer:
________________________________________________
II. VERTRAGSGEGENSTAND
III.
Der Unternehmer
hat sämtliche Bauarbeiten für (Bauobjekt) des Bestellers,
______________________________, auszuführen gemäß folgenden Unterlagen, deren
nachstehende Rangordnung die Lösung von Widersprüchen bestimmt wie folgt:
1.
Die Offerte des
Unternehmers vom
__________
mit den bei
der Vergabe handschriftlich angebrachten Korrekturen;
2.
Projektpläne des
Architekten vom
__________
3.
Detailpläne des
Architekten vom
__________
im
Maßstab
1:50;
4.
Ausführlichem
Baubeschrieb des Architekturbüros vom
__________
III. WERKLOHNVERGÜTUNG
IV.
Der Werkpreis beträgt, unter Einschluss sämtlicher
Leistungen des Unternehmers, pauschal Fr.
_______________
oder
Der Werkpreis beträgt pauschal Fr.
_______________
Im Werkpreis inbegriffen sind folgende Leistungen:
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
Im Werkpreis nicht inbegriffen und vom Besteller auf Abrechnung separat zu
zahlen sind alle anderen Leistungen und Kosten, insbesondere:
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
V.
Der pauschale
Werkpreis ist anhand des -Index, Stand vom berechnet. Bei Indexveränderungen um
mehr als
5% erhöht bzw. verringert sich der vereinbarte Werkpreis
dementsprechend. Maßgebend ist der Indexstand vom
1. April für die erste und jener vom
1. Oktober für die zweite Hälfte eines Kalenderjahres.
VI.
Bei
Bestellungsänderungen oder für den Fall von Ausnahmeregelungen nach SIA bzw. OR
erfolgen die Auf- und Abrechnungen nach den Einheitspreisen, welche dem
heutigen Vertrag zugrunde liegen.
VII.
Die
Werklohnvergütung ist wie folgt zu zahlen:
1.
Abschlagszahlungen
gemäß Baufortschritt bis Erreichen von
90%
2.
10% nach Ablauf der
Rügefrist von
2 Jahren ab Abnahme der
Arbeiten.
IV. TERMINE
VIII.
Der Unternehmer
hat seine Arbeit in der . Woche .. nach Weisungen des Architekten aufzunehmen.
Die Fertigstellung hat innert Wochen nach Beginn der Arbeiten zu erfolgen.
IX.
Die Abnahme
erfolgt bei Bezugsbereitschaft des gesamten Bauobjektes. Es ist darüber ein
Protokoll zu erstellen.
X.
Verspätungen
1.
bauseitig:
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
2.
zu vertreten durch
den Unternehmer (z.B. Personalmangel) pro Tag Verspätung eine
Konventionalstrafe von
Fr. 10.-.
V. PFLICHTEN DES UNTERNEHMERS
XI.
Der Unternehmer
verpflichtet sich, alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften einzuhalten,
insbesondere die baurechtlichen Vorschriften und auch die Normen der
Fachverbände des SIA bezüglich der Gipserarbeiten sowie diejenigen des
Gipsermeisterverbandes.
XII.
Der Unternehmer
verpflichtet sich, während der Ausführung der Arbeiten persönlich auf der
Baustelle anwesend zu sein.
VI. GEWÄHRLEISTUNG
XIII.
Der Unternehmer
leistet dem Besteller die übliche Garantie nach SIA, gerechnet vom Tage der
Abnahme an (2 Jahre Rügefrist für
offene Mängel,
5 Jahre für verdeckte
Mängel).
XIV.
Wird streitig, ob ein behaupteter verdeckter Mangel
wirklich eine Vertragsabweichung darstellt und daher ein effektiver Mangel ist,
so liegt die Beweislast beim Unternehmer.
XV.
Werden vor Ablauf
der zweijährigen Rügefrist Mängel festgestellt, so darf der Besteller die noch
offene Werklohnersatz von
10% zurückbehalten, bis diese Mängel behoben sind.
VII. VORZEITIGE BEENDIGUNG UND ZAHLUNGSVERZUG
XVI.
Geht der Unternehmer Konkurs oder verliert er die
Fähigkeit zur persönlichen Ausführung, so ist der Besteller berechtigt,
fristlos vom Vertrage zurückzutreten.
VIII. VERSICHERUNGEN
XVII.
Der Unternehmer beteiligt sich an den vom Bauherrn
abgeschlossenen Versicherungen mit einem Beitrag von
0,5% des Werkpreises. Dieser Beitrag ist bei der ersten
Akontozahlung in Abzug zubringen.
IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
XVIII.
Ergänzende Bestandteile dieses Vertrags sind
1.
die SIA-Norm 118
«Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten;
2. die SIA-Norm
3.
____________________________________________________________________
Die Regelungen von lit. a) und b) sind, soweit nicht direkt anwendbar,
sinngemäß heranzuziehen, soweit sich für Ausschlüsse und Änderungen aus einem
Anhang zu diesem Vertrag nicht etwas anderes ergibt.
XIX.
Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform.
XX.
Ausschließlicher
Gerichtsstand
ist der
Sitz des Unternehmers.
XXI.
Der Unternehmer bestätigt, die in Ziff. 3 aufgeführten
Unterlagen erhalten zu haben.
Ort, Datum _______________
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Der
Besteller: |
Der
Architekt: |
Der
Unternehmer: |
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