VERTRAG

I. VERTRAGSPARTEIEN

I.                Besteller/Bauherr: __________________________________________________

II.              Unternehmer: ________________________________________________

II. VERTRAGSGEGENSTAND

III.             Der Unternehmer hat sämtliche Bauarbeiten für (Bauobjekt) des Bestellers, ______________________________, auszuführen gemäß folgenden Unterlagen, deren nachstehende Rangordnung die Lösung von Widersprüchen bestimmt wie folgt:

1.      Die Offerte des Unternehmers vom __________ mit den bei der Vergabe handschriftlich angebrachten Korrekturen;

2.      Projektpläne des Architekten vom __________

3.      Detailpläne des Architekten vom __________ im Maßstab 1:50;

4.      Ausführlichem Baubeschrieb des Architekturbüros vom __________

III. WERKLOHNVERGÜTUNG

IV.           Der Werkpreis beträgt, unter Einschluss sämtlicher Leistungen des Unternehmers, pauschal Fr. _______________

oder

Der Werkpreis beträgt pauschal Fr.
_______________

Im Werkpreis inbegriffen sind folgende Leistungen:
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________

Im Werkpreis nicht inbegriffen und vom Besteller auf Abrechnung separat zu zahlen sind alle anderen Leistungen und Kosten, insbesondere:
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________
______________________________________________________________________

V.             Der pauschale Werkpreis ist anhand des -Index, Stand vom berechnet. Bei Indexveränderungen um mehr als 5% erhöht bzw. verringert sich der vereinbarte Werkpreis dementsprechend. Maßgebend ist der Indexstand vom 1. April für die erste und jener vom 1. Oktober für die zweite Hälfte eines Kalenderjahres.

VI.           Bei Bestellungsänderungen oder für den Fall von Ausnahmeregelungen nach SIA bzw. OR erfolgen die Auf- und Abrechnungen nach den Einheitspreisen, welche dem heutigen Vertrag zugrunde liegen.

VII.          Die Werklohnvergütung ist wie folgt zu zahlen:

1.      Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt bis Erreichen von 90%

2.      10% nach Ablauf der Rügefrist von 2 Jahren ab Abnahme der Arbeiten.

IV. TERMINE

VIII.        Der Unternehmer hat seine Arbeit in der . Woche .. nach Weisungen des Architekten aufzunehmen. Die Fertigstellung hat innert Wochen nach Beginn der Arbeiten zu erfolgen.

IX.           Die Abnahme erfolgt bei Bezugsbereitschaft des gesamten Bauobjektes. Es ist darüber ein Protokoll zu erstellen.

X.             Verspätungen

1.      bauseitig:
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________
__________________________________________________________________

2.      zu vertreten durch den Unternehmer (z.B. Personalmangel) pro Tag Verspätung eine Konventionalstrafe von Fr. 10.-.

V. PFLICHTEN DES UNTERNEHMERS

XI.           Der Unternehmer verpflichtet sich, alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften einzuhalten, insbesondere die baurechtlichen Vorschriften und auch die Normen der Fachverbände des SIA bezüglich der Gipserarbeiten sowie diejenigen des Gipsermeisterverbandes.

XII.          Der Unternehmer verpflichtet sich, während der Ausführung der Arbeiten persönlich auf der Baustelle anwesend zu sein.

VI. GEWÄHRLEISTUNG

XIII.        Der Unternehmer leistet dem Besteller die übliche Garantie nach SIA, gerechnet vom Tage der Abnahme an (2 Jahre Rügefrist für offene Mängel, 5 Jahre für verdeckte Mängel).

XIV.       Wird streitig, ob ein behaupteter verdeckter Mangel wirklich eine Vertragsabweichung darstellt und daher ein effektiver Mangel ist, so liegt die Beweislast beim Unternehmer.

XV.        Werden vor Ablauf der zweijährigen Rügefrist Mängel festgestellt, so darf der Besteller die noch offene Werklohnersatz von 10% zurückbehalten, bis diese Mängel behoben sind.

VII. VORZEITIGE BEENDIGUNG UND ZAHLUNGSVERZUG

XVI.       Geht der Unternehmer Konkurs oder verliert er die Fähigkeit zur persönlichen Ausführung, so ist der Besteller berechtigt, fristlos vom Vertrage zurückzutreten.

VIII. VERSICHERUNGEN

XVII.     Der Unternehmer beteiligt sich an den vom Bauherrn abgeschlossenen Versicherungen mit einem Beitrag von 0,5% des Werkpreises. Dieser Beitrag ist bei der ersten Akontozahlung in Abzug zubringen.

IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

XVIII.    Ergänzende Bestandteile dieses Vertrags sind

1.      die SIA-Norm 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten;

2.      die SIA-Norm

3.      ____________________________________________________________________

Die Regelungen von lit. a) und b) sind, soweit nicht direkt anwendbar, sinngemäß heranzuziehen, soweit sich für Ausschlüsse und Änderungen aus einem Anhang zu diesem Vertrag nicht etwas anderes ergibt.

XIX.       Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

XX.        Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmers.

XXI.       Der Unternehmer bestätigt, die in Ziff. 3 aufgeführten Unterlagen erhalten zu haben.

Ort, Datum _______________

 

Der Besteller:

Der Architekt:

Der Unternehmer:

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