GASTSPIELVERTRAG

 

 

Zwischen

Synthesis

 

 

 

(Künstler)

 

vertreten durch:

 

Tamara

 

 

und

 

Grund Zero

 

 

 

(Veranstalter)

 

vertreten durch:

 

Jamin

 

 

Dieser Vertrag gilt für folgende Veranstaltung:

Gastspielort:

Home Town

Datum:

Beginn: Uhr, Dauer: je  Min/Std.

Gage:

Fr. 1001.-

Reisekosten:

 

Übernachtung:

Im Hause der  Veranstalter

Titel der Vorstellung:

Ellegua

Ankunft:

 

Besondere Vereinbarung:

 

 

I.                Der Veranstalter übernimmt Werbung, Pressemitteilungen, Plakatierung für das Gastspiel sowie die hiefür anfallenden Kosten. Der Veranstalter verpflichtet sich, dem Künstler nach dem Gastspiel eine Zusammenstellung der öffentlichen Pressemitteilungen und Kritiken zuzusenden.

II.              Die Gage sowie die Plakatkosten sind dem Künstler nach der Vorstellung in bar auszuzahlen. Die Gage versteht sich als Netto-Gage.

III.             Ohne ausdrückliche Genehmigung ist es nicht erlaubt, von der Vorstellung Aufzeichnungen herzustellen. Senderechte für Rundfunk, Fernsehen und Film bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Künstler.

IV.           Der Künstler erhält die Möglichkeit, bei Bedarf Programme, Schallplatten und Bücher auf eigene Rechnung an die Zuschauer zu verkaufen.

V.             Der Veranstalter verpflichtet sich, wenn erforderlich, dem Künstler spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung einen Stadtplan mit darin gekennzeichnetem Veranstaltungsort  zu senden. E-Mail oder Brief

VI.           Die diesem Vertrag beiliegende technische Bedingung ist Bestandteil des Vertrages und ist ebenfalls unterschrieben zurückzusenden.

VII.          Bei Ausfall des Gastspieles aus Gründen gesetzlich festgelegter höherer Gewalt, ergeben sich weder für den Veranstalter noch für den Künstler Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

VIII.        Im Falle der Nichterfüllung dieses Vertrages durch einen der Vertragspartner, hat der schuldige Partner eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage zu zahlen. Ausnahme: Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen höherer Gewalt (siehe Punkt VII.).

IX.           Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Ein Vertragsexemplar ist vom Veranstalter unterzeichnet zurückzusenden. Ein Exemplar ist für den Veranstalter bestimmt. Das unter Punkt 2 gewünschte Presse- und Werbematerial erhält der Veranstalter auf den gewünschten Termin. Nicht zurückgesandte Engagementverträge entbinden den Veranstalter nicht von vertraglich eingegangenen Verpflichtungen.

X.             Abänderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

XI.           Schweizerisches Recht ist anwendbar. Gerichtsstand ist Ort des Veranstalters.

 

Ort, den _______________

Ort, den ______________

 

Der Veranstalter:

 

Der Künstler:

 

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