GASTSPIELVERTRAG
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Zwischen |
Synthesis |
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(Künstler) |
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vertreten durch: |
Tamara |
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und |
Grund Zero |
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(Veranstalter) |
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vertreten durch: |
Jamin |
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Dieser Vertrag gilt für folgende
Veranstaltung:
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Gastspielort: |
Home Town |
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Datum: |
Beginn: Uhr, Dauer: je Min/Std. |
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Gage: |
Fr. 1001.- |
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Reisekosten: |
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Übernachtung: |
Im Hause der
Veranstalter |
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Titel der Vorstellung: |
Ellegua |
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Ankunft: |
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Besondere Vereinbarung: |
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I.
Der Veranstalter
übernimmt Werbung, Pressemitteilungen, Plakatierung für das Gastspiel sowie die
hiefür anfallenden Kosten. Der Veranstalter verpflichtet sich, dem Künstler
nach dem Gastspiel eine Zusammenstellung der öffentlichen Pressemitteilungen
und Kritiken zuzusenden.
II.
Die Gage sowie die
Plakatkosten sind dem Künstler nach der Vorstellung in bar auszuzahlen. Die
Gage versteht sich als Netto-Gage.
III.
Ohne ausdrückliche
Genehmigung ist es nicht erlaubt, von der Vorstellung Aufzeichnungen
herzustellen. Senderechte für Rundfunk, Fernsehen und Film bedürfen der
ausdrücklichen Genehmigung durch den Künstler.
IV.
Der Künstler
erhält die Möglichkeit, bei Bedarf Programme, Schallplatten und Bücher auf
eigene Rechnung an die Zuschauer zu verkaufen.
V.
Der Veranstalter
verpflichtet sich, wenn erforderlich, dem Künstler spätestens vier Wochen vor
der Veranstaltung einen Stadtplan mit darin gekennzeichnetem Veranstaltungsort zu senden. E-Mail oder Brief
VI.
Die diesem Vertrag
beiliegende technische Bedingung ist Bestandteil des Vertrages und ist
ebenfalls unterschrieben zurückzusenden.
VII.
Bei Ausfall des
Gastspieles aus Gründen gesetzlich festgelegter höherer Gewalt, ergeben sich
weder für den Veranstalter noch für den Künstler Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag.
VIII.
Im Falle der
Nichterfüllung dieses Vertrages durch einen der Vertragspartner, hat der
schuldige Partner eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage zu
zahlen. Ausnahme: Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen höherer Gewalt
(siehe Punkt VII.).
IX.
Dieser Vertrag ist
zweifach ausgefertigt. Ein Vertragsexemplar ist vom Veranstalter unterzeichnet
zurückzusenden. Ein Exemplar ist für den Veranstalter bestimmt. Das unter Punkt
2 gewünschte Presse- und Werbematerial erhält der Veranstalter auf den
gewünschten Termin. Nicht zurückgesandte Engagementverträge entbinden den
Veranstalter nicht von vertraglich eingegangenen Verpflichtungen.
X.
Abänderungen
dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
XI.
Schweizerisches
Recht ist anwendbar. Gerichtsstand ist Ort des
Veranstalters.
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Ort, den _______________ |
Ort, den ______________ |
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Der Veranstalter: |
Der Künstler: |
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