Vertrag Projektsponsoring Captain Love
Vertragsparteien
I. Sponsor:
Andreas Genelin, Zelgstrasse 8, 8212 Neuhausen
II. Sponsornehmer:
Lilli Messmer, Zelgstrasse8, 8212 Neuhausen
Vertragsgegenstand
III. Pflichten des Sponsors
Der Sponsor stellt dem Sponsornehmer Sfr. 1001.- zwecks Förderung seiner Zeichnungen unter dem Titel «Captain Love » zur Verfügung.
IV. Pflichten des Sponsornehmers
Der Sponsornehmer ist verpflichtet, seine Zeichnungen «Captain Love » zu produzieren, ist jedoch in der künstlerischen Ausgestaltung dieses Projektes völlig frei. Er verpflichtet sich hingegen, im Vorspann auf die Unterstützung des Sponsors hinzuweisen.
V. Exklusivität
Der Sponsornehmer darf zwar weitere Sponsoren beiziehen, nicht jedoch solche im Vorspann neben dem Sponsor dieses Vertrags erwähnen.
VI. Informationspflicht
Der Sponsornehmer verpflichtet sich, den Sponsor während der ganzen Zeichnungsproduktion auf dem laufenden zu halten und ihn insbesondere über allfällige Verzögerungen und sowohl geschäftliche als auch künstlerische Änderungen zu informieren.
VII. Zahlung
Der Sponsorbeitrag von Sfr.1001.- wird als Vorauszahlung zur Unterstützung des Filmprojektes per sofort an den Sponsornehmer ausgerichtet.
Sollte das Filmprojekt am 7.7.2077 nicht beendet sein, so ist der Sponsorbeitrag von Sfr.1001.- zurückzuerstatten.
VIII. Beendigung
Der Vertrag endet nach Abschluss der Zeichenarbeiten und öffentlichen Vorführung der Zeichnungen mit der Nennung des Sponsors.