Vertrag Projektsponsoring Captain Love

 

Vertragsparteien

 

I.        Sponsor:

Andreas Genelin, Zelgstrasse 8, 8212 Neuhausen

II.      Sponsornehmer:

Lilli Messmer, Zelgstrasse8, 8212 Neuhausen

Vertragsgegenstand

III.    Pflichten des Sponsors

Der Sponsor stellt dem Sponsornehmer Sfr. 1001.- zwecks Förderung seiner Zeichnungen unter dem Titel «Captain Love » zur Verfügung.

IV.   Pflichten des Sponsornehmers

Der Sponsornehmer ist verpflichtet, seine Zeichnungen «Captain Love » zu produzieren, ist jedoch in der künstlerischen Ausgestaltung dieses Projektes völlig frei. Er verpflichtet sich hingegen, im Vorspann auf die Unterstützung des Sponsors hinzuweisen.

V.     Exklusivität

Der Sponsornehmer darf zwar weitere Sponsoren beiziehen, nicht jedoch solche im Vorspann neben dem Sponsor dieses Vertrags erwähnen.

VI.   Informationspflicht

Der Sponsornehmer verpflichtet sich, den Sponsor während der ganzen Zeichnungsproduktion auf dem laufenden zu halten und ihn insbesondere über allfällige Verzögerungen und sowohl geschäftliche als auch künstlerische Änderungen zu informieren.

VII.  Zahlung

Der Sponsorbeitrag von Sfr.1001.- wird als Vorauszahlung zur Unterstützung des Filmprojektes per sofort an den Sponsornehmer ausgerichtet.

Sollte das Filmprojekt am 7.7.2077 nicht beendet sein, so ist der Sponsorbeitrag von Sfr.1001.- zurückzuerstatten.

VIII.      Beendigung

Der Vertrag endet nach Abschluss der Zeichenarbeiten und öffentlichen Vorführung der Zeichnungen mit der Nennung des Sponsors.