Zwischen
Gipser Verputz u. Maurerarbeiten
Inhaber,
Strasse 8, .... Ort am Rhein
nachstehend
«Anbieter»
und Kunde
Seppetoneli
Glückstagsstrasse
7, 0000 Glücksstadt am Glücksfall
nachstehend
«Kunde»
1. Vertragsgegenstand
Der
Anbieter wartet bestehende Applikations-Programme des Kunden gemäss Nachträgen
zu diesem Vertrag und stellt deren Betriebsbereitschaft gemäss den Bestimmungen
dieses Vertrages sicher. Darüber hinaus steht der Anbieter dem Kunden für
zusätzliche Dienstleistungen zur Verfügung.
2. Umfang des Wartungs-Vertrages
I.
Die Wartung der Betriebssoftware erstreckt sich auf den
bezeichneten Inhalt dieses Vertrages und deren Nachträge. Sie bezweckt, die
Software-Programme im funktionstüchtigen Zustand zu halten und zu pflegen.
II.
Miteingeschlossen sind insbesondere:
1.
Pflege der zu den Programmen gehörenden Datenbestände,
2.
Unterstützung und Beratung der Mitarbeiter des Kunden vor
Ort und telefonisch in der Handhabung der Programme sowie bei auftretenden Problemen,
wie insbesondere bei Programmabstürzen.
3. Dauer des Vertrages
Dieser
Vertrag tritt am
Ende
dieses Monats 20... in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen.
Er
kann beidseitig schriftlich und unter Einhaltung einer Frist von
3 Monaten
jeweils auf das Ende eines Monates gekündigt werden.
4. Rechnungsstellung
Der
Kunde entrichtet dem Anbieter für die Arbeitsleistungen ein Honorar auf
Stundenbasis und vergütet die Spesen in effektiver Höhe bzw. gemäss den
Ansätzen in Anhang 1.
Die
Rechnungsstellung erfolgt monatlich und die Rechnungen sind zahlbar rein netto
innerhalb
30
Tagen.
I.
Ausdrücklich ausgeschlossen ist jede Haftung für Schäden bei
höherer Gewalt und aus der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des
Kunden sowie für indirekte oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder
Ansprüche Dritter.
5. Wartungsbereitschaft
Die
Wartungsbereitschaft dauert von
Montag bis Freitag von 07.00 bis 19.00 Uhr.
An
Feiertagen am Betriebsort des Kunden besteht keine Wartungsbereitschaft.
Vorbehältlich
abweichender Bestimmungen in Anhang 1 werden Einsätze ausserhalb der oben
erwähnten Zeit zu den Überzeittarifen des Anbieters verrechnet:
Der
Anbieter ist täglich über
24 Stunden erreichbar. Bei längerer Abwesenheit
stellt der Anbieter eine bei ihm unter Vertrag stehende Stellvertretung zur
Verfügung.
Der
Anbieter garantiert in jedem Fall eine Antwortzeit von maximal
2 Stunden
sowie die Aufnahme der Wartungsarbeiten innert
8 Stunden jeweils
innerhalb jener Zeiten, während denen die Wartungsbereitschaft gilt.
6. Infrastruktur
Der
Kunde stellt dem Anbieter während der Dauer dieses Vertrags einen mit den
erforderlichen EDV-Geräten und sonstigen Hilfsmitteln ausgerüsteten
Arbeitsplatz in der EDV-Abteilung des Kunden zur Verfügung.
7. Zusätzliche Dienstleistungen/Projektaufträge
Nebst
der im vorliegenden Vertrag spezifizierten Software Wartungs- und
Supportaufgaben im Zusammenhang mit der in den Nachträgen spezifizierten
Computerprogrammen ist der Anbieter im Rahmen der gültigen Honorarregelung
gemäss Anhang 1 bereit, für den Kunden Programmierarbeiten zu übernehmen,
insbesondere Programmerweiterungen und Neuprojekte. Alle diese Aufträge werden
mit einem gegenseitig zu unterzeichnenden Formular «Projektantrag spezifiziert,
worin auch das Abnahmeprozedere festgelegt wird. Dieses Formular gilt nach der
Unterzeichnung als integrierender Bestandteil dieses Vertrages und ist in den
Anhang 3 aufzunehmen.
Mängel
abgelieferter Programme sind durch den Kunden rechtzeitig vor dem Abnahmetermin
zu beanstanden, andernfalls die Programme als genehmigt gelten. Für versteckte
Mängel, welche sofort nach der Entdeckung zu rügen sind, leistet der Anbieter
eine Garantie von einem Jahr. Gerügte Mängel werden durch den Anbieter
kostenlos behoben.
8. Geheimhaltung
Der
Anbieter verpflichtet sich, sämtliche Informationen, welche ihm in Erfüllung
dieses Vertrages zugänglich sind, vertraulich zu behandeln und weder inner-
noch ausserhalb des Betriebes des Kunden Unbefugten zugänglich zu machen.
Insbesondere gewährleistet der Anbieter, dass keine Drittpersonen Zugang zu
Bildschirmanschlüssen und Datenleitung des Modemanschlusses beim Anbieter hat.
9. Schriftform
Sämtliche
Anhänge und Nachträge zu diesem Vertrag gelten als dessen integrierende
Bestandteile und bedürfen der Schriftform.
10. Anhänge
Folgende
Anhänge bilden
einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages:
I.
Anhang 1: Spesenregelung und Honorar
II.
Anhang 2: Verzeichnis der vom Anbieter zu wartenden
Applikationsprogramme
III.
Anhang 3: Verzeichnis der Formulare «Projektantrag»
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Schaffhausen.
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Ort,
Datum: __________ |
Ort,
Datum: __________ |
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Der
Kunde: |
Der Anbieter: |
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