Zwischen

Gipser Verputz u. Maurerarbeiten

Inhaber,

Strasse 8, .... Ort am Rhein

nachstehend «Anbieter»

und Kunde

Seppetoneli

Glückstagsstrasse 7, 0000 Glücksstadt am Glücksfall

nachstehend «Kunde»

1. Vertragsgegenstand

Der Anbieter wartet bestehende Applikations-Programme des Kunden gemäss Nachträgen zu diesem Vertrag und stellt deren Betriebsbereitschaft gemäss den Bestimmungen dieses Vertrages sicher. Darüber hinaus steht der Anbieter dem Kunden für zusätzliche Dienstleistungen zur Verfügung.

2. Umfang des Wartungs-Vertrages

I.                Die Wartung der Betriebssoftware erstreckt sich auf den bezeichneten Inhalt dieses Vertrages und deren Nachträge. Sie bezweckt, die Software-Programme im funktionstüchtigen Zustand zu halten und zu pflegen.

II.              Miteingeschlossen sind insbesondere:

1.      Pflege der zu den Programmen gehörenden Datenbestände,

2.      Unterstützung und Beratung der Mitarbeiter des Kunden vor Ort und telefonisch in der Handhabung der Programme sowie bei auftretenden Problemen, wie insbesondere bei Programmabstürzen.

3. Dauer des Vertrages

Dieser Vertrag tritt am Ende dieses Monats 20... in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Er kann beidseitig schriftlich und unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten jeweils auf das Ende eines Monates gekündigt werden.

4. Rechnungsstellung

Der Kunde entrichtet dem Anbieter für die Arbeitsleistungen ein Honorar auf Stundenbasis und vergütet die Spesen in effektiver Höhe bzw. gemäss den Ansätzen in Anhang 1.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und die Rechnungen sind zahlbar rein netto innerhalb 30 Tagen.

I.                Ausdrücklich ausgeschlossen ist jede Haftung für Schäden bei höherer Gewalt und aus der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden sowie für indirekte oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter.

5. Wartungsbereitschaft

Die Wartungsbereitschaft dauert von Montag bis Freitag von 07.00 bis 19.00 Uhr.

An Feiertagen am Betriebsort des Kunden besteht keine Wartungsbereitschaft.

Vorbehältlich abweichender Bestimmungen in Anhang 1 werden Einsätze ausserhalb der oben erwähnten Zeit zu den Überzeittarifen des Anbieters verrechnet:

Der Anbieter ist täglich über 24 Stunden erreichbar. Bei längerer Abwesenheit stellt der Anbieter eine bei ihm unter Vertrag stehende Stellvertretung zur Verfügung.

Der Anbieter garantiert in jedem Fall eine Antwortzeit von maximal 2 Stunden sowie die Aufnahme der Wartungsarbeiten innert 8 Stunden jeweils innerhalb jener Zeiten, während denen die Wartungsbereitschaft gilt.

6. Infrastruktur

Der Kunde stellt dem Anbieter während der Dauer dieses Vertrags einen mit den erforderlichen EDV-Geräten und sonstigen Hilfsmitteln ausgerüsteten Arbeitsplatz in der EDV-Abteilung des Kunden zur Verfügung.

7. Zusätzliche Dienstleistungen/Projektaufträge

Nebst der im vorliegenden Vertrag spezifizierten Software Wartungs- und Supportaufgaben im Zusammenhang mit der in den Nachträgen spezifizierten Computerprogrammen ist der Anbieter im Rahmen der gültigen Honorarregelung gemäss Anhang 1 bereit, für den Kunden Programmierarbeiten zu übernehmen, insbesondere Programmerweiterungen und Neuprojekte. Alle diese Aufträge werden mit einem gegenseitig zu unterzeichnenden Formular «Projektantrag spezifiziert, worin auch das Abnahmeprozedere festgelegt wird. Dieses Formular gilt nach der Unterzeichnung als integrierender Bestandteil dieses Vertrages und ist in den Anhang 3 aufzunehmen.

Mängel abgelieferter Programme sind durch den Kunden rechtzeitig vor dem Abnahmetermin zu beanstanden, andernfalls die Programme als genehmigt gelten. Für versteckte Mängel, welche sofort nach der Entdeckung zu rügen sind, leistet der Anbieter eine Garantie von einem Jahr. Gerügte Mängel werden durch den Anbieter kostenlos behoben.

8. Geheimhaltung

Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche Informationen, welche ihm in Erfüllung dieses Vertrages zugänglich sind, vertraulich zu behandeln und weder inner- noch ausserhalb des Betriebes des Kunden Unbefugten zugänglich zu machen. Insbesondere gewährleistet der Anbieter, dass keine Drittpersonen Zugang zu Bildschirmanschlüssen und Datenleitung des Modemanschlusses beim Anbieter hat.

9. Schriftform

Sämtliche Anhänge und Nachträge zu diesem Vertrag gelten als dessen integrierende Bestandteile und bedürfen der Schriftform.

10. Anhänge

Folgende Anhänge bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages:

I.                Anhang 1: Spesenregelung und Honorar

II.              Anhang 2: Verzeichnis der vom Anbieter zu wartenden Applikationsprogramme

III.             Anhang 3: Verzeichnis der Formulare «Projektantrag»

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Schaffhausen.

 

Ort, Datum: __________

Ort, Datum: __________

 

Der Kunde:

 

Der Anbieter:

 

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